Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Parlament beschließt Jahressteuergesetz 2018
Gesetzestext samt Erläuterungen
(SWK) – Am hat das Plenum des Nationalrats das Jahressteuergesetz 2018 mehrheitlich beschlossen. Im Folgenden finden Sie den Gesetzestext der wichtigsten Änderungen (auf Basis des Plenarbeschlusses) samt den Erläuterungen zur Regierungsvorlage (ErlRV) unter Berücksichtigung des Abänderungsantrags im Plenum des Nationalrats (NR).
*
Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Gebührengesetz 1957, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, die Bundesabgabenordnung, das Finanzstrafgesetz, das Kontenregister- und Konteneinschaugesetz, das Kapitalabfluss-Meldegesetz, das Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz, das Zollrechts-Durchführungsgesetz, das Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz, das Sozialministeriumservicegesetz, das Bundesstraßen-Mautgesetz 2002, das EU-Amtshilfegesetz, das Bundesfinanzgerichtsgesetz und das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz geändert werden (Jahressteuergesetz 2018 – JStG 2018)
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 16/2018, wird wie folgt geändert:
1. In § 2 Abs. 2 wird die Wortfolge „der Freibeträge nach den § 105 und 106a“ durch die Wortfolge „des Freibetrags nach § 105“ ersetzt.
Durch die Einführung des als Absetzbetrag wirkenden Familienbonus Plus wird eine substanzielle steuerliche Entlastung für Steuerpflichtige mit Kindern herbeigeführt. Im Gegenzug sollen der Kinderfreibetrag sowie die Abzugsfähigk...