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Zweite Stellungnahme des BMF zu verschiedenen grunderwerbsteuerrelevanten Sachverhalten
Die zentralen Aussagen im Überblick
Das BMF veröffentlichte am eine erste Information zur „Vorgangsweise bei verschiedenen Sachverhalten im Zusammenhang mit dem Grunderwerbsteuergesetz in der Fassung des StRefG 2015/2016 und des AbgÄG 2015“ („BMF-Info 2016“). Noch am selben Tag wurde damit begonnen, weitere Zweifelsfragen zu sammeln, die nun zu einer zweiten umfassenden Information führten („BMF-Info 2017“). Ziel des vorliegenden Beitrags ist eine kompakte Zusammenfassung der zentralen Aussagen dieser ergänzenden BMF-Info.
1. Qualifizierter Gesellschafterwechsel bei Personengesellschaften (§ 1 Abs 2a GrEStG)
Werden alle Anteile an einer grundstücksbesitzenden Personengesellschaft auf einen einzigen (neuen) Gesellschafter übertragen, liegt aufgrund der Anwachsung (§ 142 UGB) ein Erwerb gem § 1 Abs 1 GrEStG und nicht gem § 1 Abs 2a GrEStG vor.
Gehen 25 Kommanditanteile zu je 4 % Substanzbeteiligung nacheinander auf den bisher nur als Arbeitsgesellschafter tätigen Komplementär über, wird mit Erwerb des vorletzten Anteils die 95%-Grenze erreicht, und es entsteht Steuerpflicht gem § 1 Abs 2a GrEStG. Mit Übergang des letzten Anteils kommt es zur Anwachsung, es tritt Steuerpflicht gem § 1 Abs 1 GrEStG ein. Diese doppelte GrESt-Belastung kann dadurch vermieden werden, dass die beiden letzten Anteile gleichzeitig über...