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GesRZ 1, Februar 2016, Seite 38

Umsetzung der Revision der Transparenzrichtlinie

Philipp Spatz

Bereits mit trat die Richtlinie 2013/50/EU zur Änderung der Transparenzrichtlinie, der Prospektrichtlinie sowie der Transparenzrichtlinie-Durchführungsrichtlinie in Kraft. Sie war innerhalb von 24 Monaten, somit bis , in nationales Recht umzusetzen. Das entsprechende österreichische Umsetzungsgesetz wurde vergangenen Juli vom Parlament beschlossen, am im Bundesgesetzblatt kundgemacht und trat mit , also am letzten Tag der Umsetzungsfrist, in Kraft. Vorauszuschicken ist idZ, dass die revidierte Transparenzrichtlinie nunmehr für die wichtigen Bereiche der Regel- und Beteiligungspublizität dem Grundsatz der Vollharmonisierung folgt, dh, die Vorgaben der Richtlinie stellen keine bloßen Mindeststandards dar, sondern die Mitgliedstaaten dürfen – von bestimmen ausdrücklich genannten Ausnahmen abgesehen – auch keine strengeren Anforderungen stellen (Art 3 Abs 1a der Transparenzrichtlinie).

I. Überblick über die Änderungen

Die gesetzlichen Änderungen betreffen eine Reihe unterschiedlicher Themenbereiche:

  • Schließung von Lücken im Bereich der Definitionen, insb von „Emittent“ und „Herkunftsmitgliedstaat“;

  • Änderungen im Bereich der Regelberichterstattung, in...

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