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ÖBA 6, Juni 2016, Seite 428

Neuerungen der Beteiligungspublizität nach der BörseG-Novelle 2015

Florian Dollenz

Die BörseG-Novelle 2015 setzt wesentliche Vorgaben der Transparenz-RL Änderungsrichtlinie (RL 2013/50/EU) im nationalen Recht um. Die Offenlegungspflichten gem §§ 91 ff BörseG wurden erweitert und das Sanktionsregime drastisch verschärft. Dies wird zum Anlass genommen, um die aktuellen Änderungen darzustellen und kritisch zu beleuchten.

The amendment of the Stock Exchange Act 2015 implemented substantial requirements of the European Transparency Directive in national law. The disclosure requirements (§§ 91 ff BörseG) have been amplified and the sanctions regime drastically toughened. Therefore, I want to use this amendment as an opportunity to outline the recent alterations as well as providing a critical reflection on this issue.

Stichwörter: Beteiligungspublizität, Transparenzvorschriften, Offenlegungspflicht, Finanzinstrumente, Sanktionsregime, Naming and Shaming, Verwaltungsstrafen.

JEL-Classification: G 15, G 28, K 14.

1. Einleitung

Nach §§ 91 ff BörseG haben Aktionäre den Erwerb oder die Veräußerung von stimmrechtstragenden Aktien offenzulegen, sofern der Stimmrechtsanteil einen relevanten Schwellenwert erreicht, über- oder unterschreitet. Diese Meldungen sind vom Emittenten gem § 93 Abs 2 BörseG zu veröffentlichen. Diese Informationen solle...

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