Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
GesRZ 1, Februar 2016, Seite 38

Umsetzung der Revision der Transparenzrichtlinie

Philipp Spatz

Bereits mit trat die Richtlinie 2013/50/EU zur Änderung der Transparenzrichtlinie, der Prospektrichtlinie sowie der Transparenzrichtlinie-Durchführungsrichtlinie in Kraft. Sie war innerhalb von 24 Monaten, somit bis , in nationales Recht umzusetzen. Das entsprechende österreichische Umsetzungsgesetz wurde vergangenen Juli vom Parlament beschlossen, am im Bundesgesetzblatt kundgemacht und trat mit , also am letzten Tag der Umsetzungsfrist, in Kraft. Vorauszuschicken ist idZ, dass die revidierte Transparenzrichtlinie nunmehr für die wichtigen Bereiche der Regel- und Beteiligungspublizität dem Grundsatz der Vollharmonisierung folgt, dh, die Vorgaben der Richtlinie stellen keine bloßen Mindeststandards dar, sondern die Mitgliedstaaten dürfen – von bestimmen ausdrücklich genannten Ausnahmen abgesehen – auch keine strengeren Anforderungen stellen (Art 3 Abs 1a der Transparenzrichtlinie).

I. Überblick über die Änderungen

Die gesetzlichen Änderungen betreffen eine Reihe unterschiedlicher Themenbereiche:

  • Schließung von Lücken im Bereich der Definitionen, insb von „Emittent“ und „Herkunftsmitgliedstaat“;

  • Änderungen im Bereich der Regelberichterstattung, in...

Daten werden geladen...