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Ergebnisabführungsverträge im neuen Einlagenrückzahlungsregime
Auswirkungen auf die Evidenzkonten
Das Einlagenrückzahlungsregime des § 4 Abs 12 EStG wurde mit dem Steuerreformgesetz 2015/2016 (StRefG 2015/2016) und dem Abgabenänderungsgesetz 2015 (AbgÄG 2015) grundlegend neustrukturiert. Betroffene Körperschaften sind fortan verpflichtet, neben dem Einlagenstand auch den Stand der Innenfinanzierung im Wege eines Evidenzkontos zu dokumentieren. Im nachfolgenden Beitrag soll der Frage nachgegangen werden, wie sich Ergebnisabführungsverträge auf die Evidenzkontostände auswirken.
1. Neukonzeption des Einlagenrückzahlungsregimes und Problemstellung
Obwohl Einlagenrückzahlungen einen der ertragsteuerlichen Kernbereiche der Beziehungen zwischen Körperschaften und ihren Anteilsinhabern ansprechen, erfolgte ihre erstmalige gesetzliche Regelung in § 4 Abs 12 EStG erst mit dem Strukturanpassungsgesetz 1996 (StruktAnpG 1996). Bereits seit der Ursprungsfassung normiert die Bestimmung ausdrücklich, dass Körperschaften erhaltene Einlagen im Wege eines Evidenzkontos zu erfassen haben und der Evidenzkontostand im Fall von Erhöhungen bzw Verminderungen fortzuschreiben ist (§ 4 Abs 12 Z 3 EStG). Damit wird bei der betreffenden Körperschaft der Stand der Außenfinanzierung dokumentiert. Eine entsprechende Verpflichtung auch zur Evidenzierung des St...