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BFGjournal 6, Juni 2018, Seite 242

Zinsabzug iZm einem fremdfinanzierten Beteiligungserwerb im Konzern

Jan Knesl, Pavel Knesl und Michael Zwick

Der VwGH befasste sich mit der Frage, ob die steuerliche Zurechnungsfiktion des § 9 KStG die Anwendbarkeit des Abzugsverbots des § 11 Abs 1 Z 4 KStG idF BBG 2011 iVm § 12 Abs 2 KStG im Hinblick auf Zinsen für einen fremdfinanzierten, konzernalen Beteiligungserwerb ausschließt. Im Ergebnis wurde dies vom VwGH verneint (Aufhebung nach Amtsrevision).


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Ro 2016/15/0009; RV/4100145/2012

1. Der Fall

Die mitbeteiligte GmbH erwarb im Jahr 2009 im Rahmen eines zum Teil fremdfinanzierten konzerninternen Beteiligungserwerbs eine 99%ige Beteiligung an der österreichischen L-GmbH. Seit 2010 bildeten die Mitbeteiligte als Gruppenträgerin und die L-GmbH als Gruppenmitglied eine steuerliche Unternehmensgruppe iSd § 9 KStG. Zwischen dem Gruppenträger und dem Gruppenmitglied wurde ein Ergebnisabführungsvertrag abgeschlossen.

Die auf den Beteiligungserwerb entfallenden Fremdkapitalzinsen wurden von der Mitbeteiligten in den Jahren 2009 und 2010 als Betriebsausgaben abgesetzt. Für das Jahr 2011 wurde die Abzugsfähigkeit der Fremdkapitalzinsen vom revisionswerbenden Finanzamt aufgrund der Neufassung des § 11 Abs 1 Z 4 KStG idF BBG 2011 jedoch versagt.

§ 12 Abs 2 KStG enthält ein grundsätzliches Abzugsverbot für Aufwendungen und Ausgaben, sow...

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