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SWK 11, 10. April 2016, Seite 582

Die Rechtsprechung zur Spekulationsfrist für den Kommanditisten einer grundstücksverwaltenden KG

(Kein) Durchgriff auf das Vermögen der GmbH & Co KG?

Erich Resch

Im Zusammenhang mit der Frage, ob für den Kommanditanteil an einer grundstücksverwaltenden GmbH & Co KG nach der Rechtslage vor dem 1. StabG 2012 die kurze (einjährige) Spekulationsfrist für „andere Wirtschaftsgüter“ oder die lange Spekulationsfrist für Grundstücke zur Anwendung kam, gab es in jüngerer Zeit Entscheidungen des VwGH und des BFG, die gesetzlich nicht gedeckt sind. Obwohl sich diese Entscheidungen in ihrer Begründung selbst widerlegen, hat es in weiterer Folge der VfGH nicht einmal der Mühe wert gefunden, eine entsprechende Beschwerde überhaupt zu behandeln.

1. Die Rechtslage

Nach § 30 EStG (idF bis zum 1. StabG 2012) kam nur für Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte im Sinne des bürgerlichen Rechts die lange Spekulationsfrist von (grundsätzlich) zehn Jahren zur Anwendung. Der Kommanditanteil an einer GmbH & Co KG stellt weder ein Grundstück noch ein grundstücksgleiches Recht im Sinne des bürgerlichen Rechts dar.

2. Die Verwaltungspraxis

Die Finanzverwaltung hat allerdings die Auffassung vertreten, dass durch § 24 Abs 1 lit e BAO die Wirtschaftsgüter einer Gesamthandschaft anteilig den Kommanditisten zuzurechnen seien, weshalb der Kommanditist beim Verkauf des Kommanditanteils – in wirtschaftliche...

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