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SWK 3, 20. Jänner 2016, Seite 133

Neuerungen beim Spendenabzug: Begünstigte Zwecke und Empfänger

Wesentliche Erweiterung durch das Gemeinnützigkeitsgesetz 2015

Sabine Zirngast und Bernhard Renner

Brachte das Steuerreformgesetz (StRefG) 2015/2016 im Wesentlichen eine komplette Neuorientierung des Verfahrens und des Nachweises von als Sonderausgaben geleisteten Zuwendungen, so erfolgten mit dem Gemeinnützigkeitsgesetz (GG) 2015 erhebliche Erweiterungen in Bezug auf spendenbegünstigte Zwecke und Empfänger. Neues Recht wird dabei insbesondere beschritten, als nunmehr auch Zuwendungen zur Vermögensausstattung von Stiftungen und ähnlichen Vermögensmassen abzugsfähig sein können (§ 4b EStG idF GG 2015), die Begünstigung der Abzugsfähigkeit also über Spenden im eigentlichen Sinn hinausgeht.

1. Gemeinnützigkeitsgesetz 2015

Erst nach Abschluss der Arbeiten zur Steuerreform 2015/2016 wurde das von der Regierung bereits im März 2015 medial angekündigte Gemeinnützigkeitspaket mit dem GG 2015 aus der „Warteschleife“ gehoben und damit einigen vom Gemeinnützigkeitssektor seit Längerem formulierten Forderungen zur Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen zivilgesellschaftlichen Engagements Rechnung getragen. Das EStG wurde – auch im Bereich der Abzugsfähigkeit von Spenden – gleichzeitig gleich zweimal novelliert, zumal neben dem GG 2015 auch das AbgÄG 2015 zu Änderungen führte.

Insbesondere wurde di...

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