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AR aktuell 2, April 2016, Seite 34

Gemeinnützigkeitsgesetz 2015: Neue Begünstigungen für Stiftungen und Fonds

Bernhard Renner und Sabine Zirngast

Durch das Gemeinnützigkeitsgesetz 2015 (GG 2015), BGBl I 2015/160, sind gemäß § 4b EStG auch Zuwendungen zur ertragsbringenden Vermögensausstattung von Stiftungen und Fonds unter bestimmten Voraussetzungen abzugsfähig geworden. Diese Gebilde erfahren dadurch zwar attraktivere Rahmenbedingungen, doch weisen die neuen Bestimmungen auch einige Unzulänglichkeiten auf. Die Kontrolle der widmungsgemäßen Mittelverwendung begünstigt vermögensausgestatteter Stiftungen unterliegt überdies einem genauen Überprüfungsverfahren, welche zu einer Art Nachversteuerung führen kann.

1. Einleitung

Das von der Bundesregierung bereits im März 2015 medial angekündigte „Gemeinnützigkeitspaket“ wurde doch erst Ende 2015 mit dem GG 2015 aus der „Warteschleife“ gehoben und damit einigen vom Gemeinnützigkeitssektor seit Längerem formulierten Forderungen zur Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen zivilgesellschaftlichen Engagements zumindest teilweise Rechnung getragen. Einerseits erfolgten die Implementierung zeitgemäßer Regelungen über Stiftungen und Fonds und Erleichterungen in der BAO im Bereich der Unmittelbarkeit einer begünstigten Zweckverfolgung. Andererseits wurde das EStG im Zusammenhang mit der Abzugsfähigke...

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