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SWK 10, 1. April 2017, Seite 540

Neuerungen beim Spendenabzug durch das AbgÄG 2016 und das Innovationsstiftungsgesetz

Überblick für die Praxis

Sabine Zirngast

Der Gesetzgeber beschert dem Dritten Sektor mit dem am veröffentlichten AbgÄG 2016 eine Erweiterung der begünstigten Zwecke im Bereich der Kunst und Kultur. Vorgesehen ist weiters, dass sich das Finanzamt Wien 1/23 bei der Überprüfung des Vorliegens der für die Spendenbegünstigung privater Museen geforderten „überregionalen Bedeutung“ an einer vom Bundesminister für Finanzen im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Kunst und Kultur zu erlassenden und inzwischen auch ergangenen Verordnung zu orientieren hat. Wesentlich ist schließlich die Zulassung sogenannter Mittelbeschaffungskörperschaften iSd § 40a Z 1 BAO als begünstigte Spendenempfänger bei Verfolgung von mildtätigen Zwecken, Zwecken der Entwicklungs- und Katastrophenhilfe sowie Zwecken des Umwelt- und Tierschutzes. Darüber hinaus wird die mit dem am veröffentlichten Innovationsstiftungsgesetz (ISG) geschaffene „Innovationsstiftung für Bildung“ im Spendenabzugsregime des EStG als begünstigte Spendenempfängerin anerkannt. Der vorliegende Beitrag widmet sich den genannten Themen. Die mit dem AbgÄG 2016 in das EStG aufgenommenen datenschutzrechtlichen Bestimmungen (§ 18 Abs 8 Z 5 EStG) werden gemeinsam mit der Sonderausgaben-Datenübermittlungsverordnung in einem Fo...

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