Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Das „vollautomatische“ Verfahren zur Berücksichtigung abzugsfähiger Spenden
Entlastungen, Mehraufwand und offene Fragenstellungen
Die Steuerreform 2015/2016 hat zu einigen Neuerungen im Bereich der Abzugsfähigkeit von Zuwendungen (Spenden) geführt, die mit dem Abgabenänderungsgesetz (AbgÄG) 2015 in Nuancen ergänzt wurden. Mit dem Gemeinnützigkeitsgesetz (GG) 2015 wurde schließlich auch das von der Regierung bereits im März 2015 angekündigte Gemeinnützigkeitspaket aus der „Warteschleife“ gehoben. Die mit der Steuerreform herbeigeführten Änderungen liegen insbesondere im Bereich der Sonderausgaben, vor allem im Bereich des Nachweises der tatsächlichen Leistung, bei dem sich für den Leistenden selbst zwar eine Erleichterung, für den Empfänger aber erheblicher organisatorischer Mehraufwand ergeben wird. Das GG 2015 bringt vor allem eine Erweiterung der spendenbegünstigten Empfänger und Zwecke. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über das neu installierte „vollautomatische“ Verfahren zur Berücksichtigung abzugsfähiger Spenden. Den materiellrechtlichen Neuerungen beim Spendenabzug, die dem GG 2015 entstammen, ist ein Beitrag in SWK-Heft 3/2016 gewidmet.
1. Einleitung und Überblick
1.1. Hintergrund der Gesetzesnovelle
Die jüngsten Gesetzesnovellen haben einige vom Gemeinnützigkeitssektor bereits langersehnte Verb...