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SWK 1, 1. Jänner 2016, Seite 58

Fraud und Bilanzdelikte (II)

Wichtige Begriffe im kurzen Überblick

Josef Baumüller

In Literatur und Praxis findet man regelmäßig (betriebs)wirtschaftliche Fachbegriffe, die zunächst vertraut wirken und die man selbst mitunter laufend verwendet. Dies bewahrt jedoch nicht vor Unschärfen, Fallstricken und Fehlannahmen. Dieses Glossar hat es sich zum Ziel gesetzt, wichtige Begriffe der (Betriebs-)Wirtschaft für den täglichen Gebrauch auf den Punkt zu bringen. Nachdem sich Teil 1 des Glossars allgemein dem Thema „Fraud“ gewidmet hat, werden nunmehr in Teil 2 die strafrechtlichen Aspekte iZm Bilanzdelikten näher beleuchtet.

1. Der Begriff „Bilanzdelikt“

Wie bereits dargelegt, werden Bilanzdelikte zumeist als eine Sonderform von Fraud angesehen, wobei in ihrem Fall idR eine Manipulation der Rechnungslegung vorliegt. Obwohl der Begriff des Bilanzdelikts im Gesetzestext nicht verwendet wurde, wurden bisher insb die in § 255 AktG bzw § 122 GmbHG sowie in ähnlichen Gesetzesstellen umschriebenen Sachverhalte damit bezeichnet. Im Zuge des StRÄG 2015 (Datum des Inkrafttretens: ) wurden diese in den §§ 163a bis 163d StGB gebündelt, vereinheitlicht und konkretisiert (freilich ohne dass auch dort expressis verbis von Bilanzdelikten gesprochen wurde). Besonders diese Konkretisierung stellt eine der wichtigsten ...

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