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Rückstellungen
Wichtige Begriffe im kurzen Überblick
In Literatur und Praxis findet man regelmäßig (betriebs)wirtschaftliche Fachbegriffe, die zunächst vertraut wirken und die man selbst mitunter laufend verwendet. Dies bewahrt jedoch nicht vor Unschärfen, Fallstricken und Fehlannahmen. Dieses Glossar hat es sich zum Ziel gesetzt, wichtige Begriffe der (Betriebs-)Wirtschaft für den täglichen Gebrauch auf den Punkt zu bringen.
Herrn Univ.-Prof. Dr. Otto A. Altenburger anlässlich seines 65. Geburtstages sehr herzlich gewidmet. Auf seinen Arbeiten beruhen die folgenden Ausführungen zur Definition des Begriffs „Rückstellungen“ ganz maßgeblich.
1. Der Begriff „Rückstellungen“
Der Begriff „Rückstellungen“ findet in Österreich auf gesetzlicher Ebene in § 198 Abs 8 UGB seine Regelung; dort werden jedoch lediglich einzelne Rückstellungstatbestände aufgezählt, ohne ein tiefergehendes begriffliches Fundament zu schaffen. Als ein solches kann dafür der betriebswirtschaftliche Rückstellungsbegriff von Altenburger dienen: „Rückstellungen sind Passivposten (der Bilanz), die dem Grunde und/oder der Höhe nach ungewisse Aufwendungen der Zeit bis zum Abschlussstichtag und/oder an diesem Stichtag ausstehende dem Grunde und/oder der Höhe nach ungewisse Schulden verkörpern...