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(Außen-)Haftung des Treugeberkommanditisten (Teil I)
Die Beteiligung von Anlegern an einem geschlossenen Schiffs- oder Immobilienfonds hat in der jüngeren Vergangenheit einen großen „Boom“ erlebt; die Wertentwicklung dieser Beteiligungen entwickelte sich hingegen – gelinde gesagt – oftmals enttäuschend bis hin zu wirtschaftlichen Krisenszenarien der Fondsgesellschaft. Als Konsequenz daraus stellen sich bei der gängigen Konstruktion, wodurch dem Anleger als Treugeber durch Zwischenschaltung einer Treuhandkommanditistin die Stellung als Quasi-Kommanditist einer GmbH & Co KG vermittelt wird, äußerst diffizile Rechtsfragen. Aktuell besonders brisant ist die mögliche Haftung der Anleger wegen zu Unrecht bezogener Gewinnausschüttungen, vor allem im Verhältnis zu KG-Gläubigern. Der OGH hat in der Entscheidung vom , 1 Ob 246/15f, eine Ersatzpflicht des Anlegers gegenüber einem Gläubiger der KG bejaht, der sich allerdings auf einen ihm vom Treuhänder abgetretenen Freistellungsanspruch gegen den Anleger gestützt hatte. Anders als in der deutschen Judikatur ist bislang freilich idZ noch ungeklärt, ob und inwieweit Anleger einer solchen mittelbaren Außenhaftung gegenüber einem Gläubiger der KG Gegenansprüche aus ihrem Innenverhältnis zu...