Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Veranlagungsgemeinschaft in Immobilien: Rücktritt bei bloß fehlerhafter Anlegerbestätigung
https://doi.org/10.47782/oeba202204028901
§ 10 IPRG; §§ 5, 14 KMG 1991; Art 1, 6 Rom I VO
Das Rücktrittsrecht nach § 5 Abs 2 KMG 1991 besteht nicht nur, wenn die Anlegerbestätigung gemäß § 14 Z 3 KMG 1991 gar nicht ausgehändigt wurde, sondern auch, wenn die ausgehändigte Bestätigung wesentlich fehlerhaft ist.
Ein Rücktritt vom Vertrag zielt darauf ab, das Rechtsgeschäft mit dem jeweiligen Vertragspartner zum Wegfall zu bringen. Rücktrittsgegner des Verbrauchers nach § 5 Abs 2 KMG 1991 ist sein jeweiliger Vertragspartner (unabhängig davon, ob dieser selbst die Prospektpflicht verletzt hat), sofern er beim Vertrieb der Wertpapiere in eigenem Namen tätig wurde.
Aus den Entscheidungsgründen:
Die Bekl ist eine Treuhandgesellschaft. Sie ist als Gründungskommanditistin an der S GmbH & Co KG (idF: L 1) beteiligt. Nach § 2 des Gesellschaftsvertrags der KG ist Gegenstand der L 1 der Erwerb, das Halten und das Verwalten von unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligungen an Immobilienprojektentwicklungsgesellschaften in Brasilien. Nach § 4 Z 3 des Gesellschaftsvertrags ist die Bekl berechtigt, ihre Kommanditeinlage als Treuhänderin für Dritte um bis zu € 34.997.000 zu erhöhen. Diese Erhöhung erfolgt durch gemei...