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SWK 36, 20. Dezember 2014, Seite 1533

Wartungserlass zu Art. IV UmgrStG

Die wesentlichen Aussagen im Überblick

Petra Hübner-Schwarzinger

Mit Erlass vom , BMF-010200/0022-VI/1/2014, hat das BMF die endgültige Fassung der Richtlinienwartung zu Art. IV UmgrStG (Zusammenschlüsse) der Öffentlichkeit zugängig gemacht. Dieser Beitrag soll die wesentlichen Aussagen des Wartungserlasses darstellen und auf die Bedeutung in der Praxis hinweisen. Ein Folgebeitrag wird die Aussagen zu den Vorsorgemethoden beim Verkehrswert- und beim Kapitalkontenzusammenschluss näher untersuchen.

1. Aussagen zum Anwendungsbereich

Ein Zusammenschluss ist immer dann gegeben, wenn ein Gesellschaftsrecht für eine (begünstigte) Einlageleistung gewährt wird. Die Gewährung des Gesellschaftsrechts drückt sich durch eine Erhöhung des fixen Kapitalkontos aus. Kommt es somit zu einer Einlage von Vermögen in die Personengesellschaft und führt diese zu einer Erhöhung des fixen Kapitalkontos, ist ein Zusammenschluss gemäß Art. IV UmgrStG gegeben. Die Einlage in die Personengesellschaft zur Erhöhung des variablen Kapitalkontos stellt keinen Anwendungsfall des Art. IV UmgrStG dar (Rz. 1301 UmgrStR).

Zu den Einlagen aus dem Sonderbetriebsvermögen in das Gemeinschaftsvermögen der Personengesellschaft sowie zur Einlage von Vermögen zur Erhöhung des variablen Kapitalkontos wird auf einen Beitrag in einer...

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