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SWK 8, 10. März 2016, Seite 471

Die Highlights des UmgrStR-Wartungserlasses 2015 (III)

Realteilung gemäß Art V UmgrStG

Petra Hübner-Schwarzinger

Am hat das BMF die endgültige Fassung des Wartungserlasses 2015 zu den UmgrStR, BMF-010200/0056-VI/1/2015, BMF-AV 2015/193, in der Findok veröffentlicht. Eine Serie von drei Beiträgen widmet sich den Highlights des Wartungserlasses. Dieser dritte Beitrag soll die wesentlichen Aussagen zu Art V UmgrStG darstellen.

1. Aussagen zum Vermögen, zur Zurechnung des Vermögens und zum verdeckten Spitzenausgleich

  • Rz 1562 UmgrStR – Teil eines Mitunternehmeranteils: Es wird klarstellend ausgeführt, dass im Fall der Übertragung eines Mitunternehmeranteils die Quote des zu übertragenden Mitunternehmeranteils irrelevant ist. Die Eigenschaft eines begünstigten Vermögens ist gegeben, ob der Mitunternehmeranteil ganz oder teilweise übertragen wird.

  • Rz 1575 UmgrStR – Zuordnung von Passiva: Das Schema der Zuordnung von Aktiva und Passiva ist in Rz 1575 UmgrStR geregelt. Hinsichtlich der Zuordnung von Passiva wird ausgeführt, dass Passiva grundsätzlich vorrangig dem entsprechenden (Teil-)Betrieb zuzurechnen sind. Ferner sind Passiva den damit in Zusammenhang stehenden Aktiva zuzuordnen. Sollte eine solche Zuordnung ausnahmsweise nicht möglich sein und eine Restgröße verbleiben (zB Kontokorrentkonto, Finanzamtsverbindlichkeiten, Passiva eines aufgegebenen Betrieb...

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