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SWK 29, 10. Oktober 2014, Seite 1251

VwGH verneint Einkommensteuerpflicht von DOC-Stipendium der Akademie der Wissenschaften

Höhe des Stipendiums irrelevant

Hans-Jörgen Aigner

Der VwGH hat im Erkenntnis vom , 2011/13/0060, die Einkommensteuerpflicht für ein Stipendium im Rahmen des Doktorandenprogramms der Österreichischen Akademie der Wissenschaften verneint. Im Gegensatz zur in den LStR 2002, Rz. 33, vertretenen Auffassung des BMF kommt es laut VwGH nicht auf die Höhe des Stipendiums an.

1. Ausgangsfall

Der Beschwerdeführer war ursprünglich als privatangestellter Vertragsassistent an einer österreichischen Universität unselbständig beschäftigt. Das Dienstverhältnis wurde einvernehmlich beendet. Er erhielt anschließend in den Jahren 2001 bis 2003 ein DOC-Stipendium der Österreichischen Akademie der Wissenschaften (ÖAW).

Der Beschwerdeführer hat das DOC-Stipendium der ÖAW als nicht steuerpflichtig angesehen und in den Steuererklärungen entsprechend behandelt. Die im Rahmen des DOC-Stipendiums ausbezahlten Beträge wurden letztlich vom Finanzamt als steuerpflichtige Einkünfte aus selbständiger Arbeit angesetzt.

Den dagegen erhobenen Berufungen wurde für die Kalenderjahre 2001 und 2002 mangels Vorliegens eines Wiederaufnahmegrundes stattgegeben. Hinsichtlich des Kalenderjahres 2003 wurde die Berufung dem UFS vorgelegt und von diesem als unbegründet abgewiesen. In rechtl...

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