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Doktorandenstipendium stellt keine betrieblichen Einkünfte dar
2011/13/0060; H.-J. Aigner, VwGH verneint Einkommensteuerpflicht von DOC-Stipendien der Akademie der Wissenschaften, SWK 29/2014, 1251.
Ein Doktorandenstipendium (DOC-Stipendium) der Österreichischen Akademie der Wissenschaften, das ohne die Auflage einer Mitarbeit an Forschungsprojekten des Förderers gewährt wird, stellt mangels Teilnahme am Wirtschaftsleben keine betrieblichen Einkünfte dar. Dies gilt – entgegen der Ausführungen in Rz 33 der LStR 2002 – unabhängig von der Höhe des Stipendiums.
Da die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft hinsichtlich der Feststellung der Beitragspflicht als neuer Selbständiger (§ 2 Abs 1 Z 4 GSVG) an die einkommensteuerliche Einstufung gebunden ist (vgl insbesondere ; kritisch Taucher, Anbindung der Versicherungspflicht der „neuen Selbständigen“ an den Ausweis der Einkünfte im Einkommensteuerbescheid, ASoK 2007, 384), hat dies zur Folge, dass sich hier keine Beitragspflicht ergibt.