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ASoK 3, März 2015, Seite 117

Doktorandenstipendium stellt keine betrieblichen Einkünfte dar

2011/13/0060; H.-J. Aigner, VwGH verneint Einkommensteuerpflicht von DOC-Stipendien der Akademie der Wissenschaften, SWK 29/2014, 1251.

Ein Doktorandenstipendium (DOC-Stipendium) der Österreichischen Akademie der Wissenschaften, das ohne die Auflage einer Mitarbeit an Forschungsprojekten des Förderers gewährt wird, stellt mangels Teilnahme am Wirtschaftsleben keine betrieblichen Einkünfte dar. Dies gilt – entgegen der Ausführungen in Rz 33 der LStR 2002 – unabhängig von der Höhe des Stipendiums.

Da die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft hinsichtlich der Feststellung der Beitragspflicht als neuer Selbständiger (§ 2 Abs 1 Z 4 GSVG) an die einkommensteuerliche Einstufung gebunden ist (vgl insbesondere ; kritisch Taucher, Anbindung der Versicherungspflicht der „neuen Selbständigen“ an den Ausweis der Einkünfte im Einkommensteuerbescheid, ASoK 2007, 384), hat dies zur Folge, dass sich hier keine Beitragspflicht ergibt.

Rubrik betreut von: Alfred Shubshizky
Mag. Alfred Shubshizky ist Steuerberater in Linz.
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