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Stipendium bei Doktorandenprogramm (§ 3 EStG)
Der Beschwerdeführer erhielt ein Stipendium im Rahmen des Doktorandenprogramms der Österreichischen Akademie der Wissenschaften. Dieses Stipendium dient der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses und nicht der Mitarbeit an einem Forschungsprojekt. Damit stellt die Verfassung einer Dissertation für sich keine Berufsausübung i. S. d. § 22 EStG dar. Damit kann es – entgegen der Aussage in Rz. 33 LStR 2012 – nicht auf die Höhe des Stipendiums ankommen, und dieses Stipendium ist steuerfrei ( 2011/13/0060; vgl. dazu H.-J. Aigner, SWK-Heft 29/2014, 1251).