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GesRZ 5, Oktober 2020, Seite 297

Austria Limited oder echte Reform?

Schon das Regierungsprogramm 2020 bis 2024 enthält Überlegungen zur Etablierung einer neuen Gesellschaftsform. Aufbauend auf internationalen Beispielen solle eine neue Kapitalgesellschaftsform geschaffen werden, die besonders für innovative Start-ups und Gründer in ihrer Frühphase eine international wettbewerbsfähige Option bietet. Als Schlagworte wurden dabei „unbürokratische Gründung (Stammkapital-Ansparmodelle, digitale Behördenwege, Englisch als Amtssprache)“ und „flexible Anteilsvergabe an mögliche Investorinnen und Investoren sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (mit minimalen, digitalen Behördenwegen)“ genannt.

Soweit aus Medienberichten bekannt, wurden die Arbeiten hierzu bereits aufgenommen und in Kürze soll ein Begutachtungsentwurf erstellt werden. Dabei soll das Mindestkapital in einem niedrigen Bereich angesiedelt werden (die Berichte schwanken zwischen 5.000 € und 10.000 €), wobei es weiterhin gläubigerschützende Begleitregelungen geben soll. Das Erfordernis von Bareinlagen soll durch die Möglichkeit von Sacheinlagen aufgeweicht werden. Die Gründungsvorgänge sollen überwiegend digital abgewickelt werden können; ebenso soll es Vereinfachungen bei Umlaufbeschlüssen und ...

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