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GesRZ 6, Dezember 2020, Seite 365

Das Firmenbuch – wichtige Infrastruktur für eine Marktwirtschaft

Susanne Kalss

In einem vom BMDW beauftragten Gutachten über eine neue Rechtsform für Jungunternehmen (Start-up-Rechtsform; siehe dazu auch N. Arnold, Austria Limited oder echte Reform? GesRZ 2020, 297) wird auch die Eintragung der Gesellschaft in das Firmenbuch angesprochen. Dabei soll die Rolle des Firmenbuchs ganz massiv zurückgedrängt werden, insb soll die Vorlage des Gesellschaftsvertrages nicht mehr erforderlich sein und dieser auch nicht in die Urkundensammlung aufgenommen werden. In dem Vorschlag sowie von einzelnen Proponenten des Vorhabens wird auch vorgetragen, dass die Prüfpflicht des Firmenbuchgerichts bei der Gründung einer derartigen Gesellschaft beseitigt oder jedenfalls massiv eingeschränkt werden solle, einfach deshalb, weil damit „wertvolle Zeit verloren gehe“ und dies daher für die „dynamische Welt von Start-ups“ ein „massives Gründungshindernis“ darstelle. „Daher gerate der Standort Österreich“ in einen „massiven Wettbewerbsnachteil“ gegenüber anderen Ländern.

Die heftigen Angriffe auf die Einrichtung des Firmenbuchs überraschen, verkennen sie doch weitgehend seine Aufgaben und seine Leistungskraft für den Rechts- und Wirtschaftsstandort Österreich. Der Zweck des auf das Jahr 1717

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