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SWK 12, 20. April 2021, Seite 722

Austrian Limited oder die Reform des Gesellschaftsrechts

Hürden in der Praxis

Eveline Artmann

Das Regierungsprogramm 2020–2024 sieht in mehreren Punkten Reformen für das Gesellschaftsrecht vor. Im Kapitel Zivil- und Wirtschaftsrecht wird eine Flexibilisierung des Kapitalgesellschaftsrechts (GmbH, AG) angekündigt, in der Standort- und Industriepolitik die Schaffung einer neuen Kapitalgesellschaftsform vorgesehen und unter der Überschrift „EPUs & KMUs“ schließlich noch die Senkung des GmbH-Mindeststammkapitals auf 10.000 Euro in Aussicht gestellt. Für die neue Kapitalgesellschaftsform haben Kinsky/Kraus/Reich-Rohrwig im Auftrag des BMDW ein umfangreiches Gutachten erstellt. Im Rahmen der vom BMJ eingerichteten Arbeitsgruppe werden die Vorschläge diskutiert und weitere Stellungnahmen eingebracht. Vieles in dem Gutachten erscheint begrüßens- und umsetzungswert, von manchen Ideen sollte aber Abstand genommen werden.

1. Ausgangslage

Österreich soll als Wirtschaftsstandort attraktiver werden, und dafür will man insbesondere für „innovative Start-ups und Gründerinnen bzw Gründer in ihrer Frühphase eine international wettbewerbsfähige Option“ durch Schaffung einer neuen Kapitalgesellschaft bieten. Als Eckpunkte werden dafür genannt:

  • eine unbürokratische Gründung (Stammkapital-Ansparmod...

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