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GesRZ 5, Oktober 2019, Seite 354

Anfechtung eines Gesellschafterbeschlusses wegen Verstoßes gegen eine einstweilige Verfügung

§ 1295 ABGB

§§ 355, 378, § 379 Abs 3 Z 2, § 381 Z 2 und § 382 Abs 1 Z 5 EO

§ 39 Abs 4, § 41 und § 42 Abs 4 GmbHG

Ein Beschluss der GmbH-Gesellschafter ist anfechtbar, wenn ein Gesellschafter syndikatsvertragswidrig und entgegen einem zur Sicherung syndikatsvertragsgemäßen Verhaltens mit einstweiliger Verfügung angeordneten Stimmverbot für den Beschluss stimmt. Ob alle oder nur einige Gesellschafter Parteien des Syndikatsvertrages sind, ist in diesem Fall nicht erheblich.

(OLG Graz 3 R 46/19t; LGZ Graz 22 Cg 9/19a)

Die Klägerin ist Gesellschafterin der Beklagten. Sie hält 18,7 %, N. 75,03 % und ein weiterer Gesellschafter 6,27 % der Geschäftsanteile. IZm der am in der Gesellschafterversammlung beschlossenen Erhöhung des Stammkapitals unterschrieben die Klägerin und N. einen mit „Termsheet“ übertitelten Text. Darin wurde ua vereinbart, dass in Hinkunft Kapitalmaßnahmen der Gesellschaft nur mit Zustimmung der Klägerin vorgenommen werden können und zu diesem Zweck der Gesellschaftsvertrag dahin gehend geändert wird, dass Kapitalmaßnahmen jeglicher Art einschließlich des Ausschlusses von Bezugsrechten lediglich mit einer Mehrheit von 85 % der in der Generalversammlung (im Folg...

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