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SWK 19, 1. Juli 2014, Seite 870

Einkommensteuer-Update: Aktuelles auf einen Blick

BMF-Information zu Grundstücksveräußerungen

Erika Reinweber

„Was gibt es Neues?“ – Dieser Nachrichtenüberblick bietet kurz und bündig alles Wissenswerte rund um die Einkommensteuer für den Unternehmensalltag und die Beratungspraxis. In der Information vom , BMF-010203/0151-VI/6/2014, informiert das BMF zur Vorgangsweise bei verschiedenen Sachverhalten im Zusammenhang mit Grundstücksveräußerungen.

1. Private Grundstücksveräußerungen (§ 30 EStG)

1.1. Beurteilung der Entgeltlichkeit

Als steuerbar und ggf. steuerpflichtig gelten nur Veräußerungen, d. h. entgeltliche Übertragungen, von Grundstücken. Ein insgesamt entgeltliches Rechtsgeschäft liegt dann vor, wenn die Gegenleistung (Kaufpreis, übernommene Verbindlichkeit, Ausgleichszahlung) mindestens die Hälfte des gemeinen Werts des Grundstücks beträgt (Überwiegensregel des § 20 Abs. 1 Z 4 EStG). Bestimmte Übertragungen gelten aber trotz Leistung von Ausgleichszahlungen nach den EStR 2000, Rz. 6624 ff., als unentgeltlich:

  • Übertragungen im Rahmen der Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse nach den Kriterien des § 83 EheG, und zwar grundsätzlich unabhängig davon, ob der Scheidung ein in- oder ausländisches Scheidungsurteil zugrunde liegt. Dies gilt insoweit nicht, als ein Tausch gegen Wirtschaftsgüter erfolgt, di...

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