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SWK 10, 1. April 2014, Seite 505

Besteuerung von Zahlungen im Rahmen von Sozialplänen

Unterscheidung zwischen alten und neuen Sozialplänen

Stefan Schuster

Die Inhalte des Abgabenänderungsgesetzes (AbgÄG) 2014 haben viele vor den Kopf gestoßen und zu großen Diskussionen und mitunter berechtigten Zweifeln über Treffsicherheit, Verfassungsmäßigkeit und auch Effektivität geführt. Ein Teil des AbgÄG 2014 betrifft die geänderte Versteuerung von beendigungskausalen Zahlungen in Verbindung mit Sozialplänen. Dabei wird zwischen alten und neuen Sozialplänen unterschieden. Wann aber ist der Sozialplan alt oder neu?

1. Grundsätzliches

Eine Voraussetzung für die Vereinbarung von Sozialplänen ist das Vorliegen wesentlicher Nachteile für die Arbeitnehmerschaft. Zahlungen aufgrund von Sozialplänen und der damit verbundenen Auflösung des Dienstverhältnisses können sich aus steuerlicher Sicht aus mehreren Komponenten zusammensetzen:

All diese Zahlungen unterliegen Sinn einer differenzierten steuerlichen Behandlung.

Mit dem AbgÄG 2014 erfahren Auszahlungen aufgrund von Sozialplänen eine spürbare Änderung, indem für freiwillige Abfertigungen aus Sozialplänen e...

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