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SWK 7, 1. März 2014, Seite 391

Umgründungen und Firmenwertabschreibung i. S. d. § 9 Abs. 7 KStG nach dem AbgÄG 2014

Auswirkungen von künftigen Umgründungen auf „bestehende“ Firmenwertabschreibungen

Gustav Wurm

Durch das Abgabenänderungsgesetz (AbgÄG) 2014 wird die steuerliche Firmenwertabschreibung i. S. d. § 9 Abs. 7 KStG innerhalb einer Unternehmensgruppe für Beteiligungsanschaffungen nach dem abgeschafft. Für vor dem angeschaffte Beteiligungen („bestehende Firmenwertabschreibungen“) können – aus Gründen des Vertrauensschutzes – noch offene Fünfzehntel aus der Firmenwertabschreibung jedoch grundsätzlich weiterhin geltend gemacht werden. Der vorliegende Beitrag untersucht die Auswirkungen von Umgründungen i. Z. m. bestehenden Firmenwertabschreibungen hinsichtlich der im Zeitpunkt der Umgründung noch offenen Fünfzehntel.

1. Grundsätzliches

Mit Einführung der Gruppenbesteuerung durch das StRefG 2005 wurde in § 9 Abs. 7 KStG eine Firmenwertabschreibung i. Z. m. Beteiligungen an unbeschränkt steuerpflichtigen Gruppenmitgliedern geschaffen. Nach den Gesetzesmaterialien zum StRefG 2005 sollte durch die Möglichkeit einer Firmenwertabschreibung innerhalb der Unternehmensgruppe eine steuerliche Gleichstellung von „Asset-Deal“ und „Share-Deal“ bewerkstelligt und dadurch im Interesse des Standortes Österreichs eine steuerliche Förderung der Gruppenbildung erreicht werden.

Mit dem AbgÄG 2014 wurde diese Möglichkeit nun jedenfall...

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