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VwGH zur Firmenwertabschreibung nach § 9 Abs 7 KStG bei EU-Gruppenmitgliedern
Steuerliche Berücksichtigung und Nachversteuerung der Firmenwertabschreibung auch bei nicht optierten internationalen Schachtelbeteiligungen
In seinem Urteil vom , C-66/14, Finanzamt Linz, kam der EuGH zu dem Ergebnis, dass die Einschränkung der Firmenwertabschreibung gem § 9 Abs 7 KStG auf unbeschränkt steuerpflichtige Gruppenmitglieder mit Art 49 AEUV nicht vereinbar ist und somit einen Verletzung der Niederlassungsfreiheit darstellt. Die Vorlagefrage betreffend die Qualifikation der Firmenwertabschreibung als staatliche Beihilfe und folglich die Vereinbarkeit mit Art 107 und 108 Abs 3 AEUV sah der EuGH im gegenständlichen Verfahren als nicht zulässig an. Mit Erkenntnis vom , 2015/15/0001, hat der VwGH nun im fortgesetzten Verfahren den diesem EuGH-Urteil zugrunde liegenden Ausgangsfall entschieden. In Ergänzung zum Beitrag in , sollen im Folgenden die wesentlichen Grundsätze des Erkenntnisses kurz zusammengefast werden.
1. Entscheidung des VwGH
Ausgehend vom Urteil des EuGH im gegenständlichen Vorabentscheidungsverfahren, hält der VwGH in der Begründung seiner Entscheidung eingangs fest, dass im Anwendungsbereich der Niederlassungsfreiheit das Tatbestandsmerkmal „unbeschränkt steuerpflichtig“ in § 9 Abs 7 KStG verdrängt wird und es folglich zu einer geltungserhaltenden Reduktion des § 9 Abs 7 Satz 2 KStG unter Außerachtlassung der Wortfolge „unbeschr...