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SWK 30, 20. Oktober 2015, Seite 1367

Einschränkung der Firmenwertabschreibung auf inländische Gruppenmitglieder unionsrechtswidrig

EuGH sieht im Ausschluss von ausländischen Gruppenmitgliedern Verstoß gegen Niederlassungsfreiheit

Gustav Wurm

In seinem Urteil vom , C-66/14, Finanzamt Linz, kommt der EuGH zu dem Ergebnis, dass die Einschränkung der Firmenwertabschreibung gem § 9 Abs 7 KStG auf unbeschränkt steuerpflichtige Gruppenmitglieder mit Art 49 AEUV nicht vereinbar ist und somit einen Verstoß gegen die Niederlassungsfreiheit darstellt. Die Vorlagefrage betreffend die Qualifikation der Firmenwertabschreibung als staatliche Beihilfe und folglich die Vereinbarkeit mit Art 107 AEUV und Art 108 Abs 3 AEUV sah der EuGH im gegenständlichen Verfahren als nicht zulässig an. Der folgende Beitrag fasst die wesentlichen Grundsätze des Urteils zusammenfassen und zeigt mögliche Konsequenzen für die Praxis auf.

1. Hintergrund und Ausgangsproblematik

Durch die im Rahmen der Einführung der Gruppenbesteuerung mit dem StRefG 2005 in § 9 Abs 7 KStG geschaffene Firmenwertabschreibung auf Beteiligungen an betriebsführenden unbeschränkt steuerpflichtigen Gruppenmitgliedern wollte der Gesetzgeber im Interesse des Standorts Österreich einen (zusätzlichen) steuerlichen Anreiz zur Bildung von Unternehmensgruppen schaffen, indem die grundsätzlich lediglich bei Erwerb eines Betriebs/Mitunternehmeranteils (Asset Deal) mögliche planmäßige Abschreibung des im Kaufpreis abgeg...

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