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Erwerb von GmbH-Anteilen: Einlagenrückgewähr; Auswirkung der Nichtigkeit eines Kreditvertrages wegen Verstoßes gegen Verbot der Einlagenrückgewähr auf Mithaftungen
1. Gegen das Verbot der Einlagenrückgewähr nach § 82 GmbHG wird nicht nur durch die Bestellung von Sicherheiten für Dritte am Gesellschaftsvermögen, sondern auch dann verstoßen, wenn die Zielgesellschaft nicht bloß einen fremde Verbindlichkeit sichert, sondern selbst einen Kredit aufnimmt, um dem Käufer die Mittel für den Anteilserwerb zur Verfügung zu stellen.
2. Liegt Kollusion oder der für den Dritten bestehende dringende Verdacht einer unzulässigen Einlagenrückgewähr vor, hat dies die Unwirksamkeit des gesamten Rechtsgeschäfts zur Folge.
3. Es ist im Anlassfall von der Wirksamkeit der von den Beklagten geschlossenen Sicherheitenverträge auszugehen, weil die Übernahmegesellschaft materiell-rechtlich ebenfalls als Kreditschuldnerin anzusehen ist und die von den Beklagten übernommenen Haftungen nach der maßgeblichen Parteienabsicht jedenfalls auch der Besicherung der eigenen, von der Übernahmegesellschaft begründeten Verbindlichkeit dienten.
(OLG Wien 5 R 43/12y; LG Korneuburg 5 Cg 146/10h)
Die Erst- und der Zweitbeklagte, die zu diesem Zeitpunkt gemeinsam ein kleines Unternehmen führten, beabsichtigten 2008, die Geschäftsanteile an der D. GmbH (in der Folge...