Handbuch GmbH
1. Aufl. 2024
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1. Kapitalerhaltung und Gläubigerschutz als Brennpunkte des GmbH-Rechts
1.1. Prinzipien der Abgrenzung von Interessen der GmbH, der Gesellschafter und der Gläubiger
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Damit das GmbH-Recht in der wirtschaftlichen Realität optimal funktionieren kann, sieht die österreichische Rechtsordnung für die GmbH folgende Prinzipien vor: (a) Der GmbH kommt Rechtspersönlichkeit zu; ihre Sphäre ist daher wirtschaftlich und rechtlich von der Sphäre ihrer Anteilseigner (Gesellschafter) getrennt (Trennungsprinzip). (b) Die Anteilseigner haften nicht für Verbindlichkeiten der GmbH (Haftungsprivileg). (c) Gewinne der GmbH können den Anteilseignern zufließen. (d) Ein gewinnunabhängiger Zugriff der Anteilseigner auf das Vermögen der GmbH ist grds ausgeschlossen (Verbot der Einlagenrückgewähr).
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Der Grundsatz der Kapitalerhaltung besagt in diesem Sinne, dass Gewinne der GmbH den Anteilseignern zustehen, während ansonsten ein Transfer von Vermögen der GmbH an ihre Anteilseigner prinzipiell verboten ist. Das Verbot des gewinnunabhängigen Vermögenstransfers schützt somit Fremdkapitalgeber (Finanzkreditgeber), aber naturgemäß S. 213gleichermaßen auch sonstige Gläubiger, zB Kunden, Lieferanten, Arbeitnehmer, Schadenersat...