Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
VwGH: Stillschweigender Abschied von der umsatzsteuerlichen Liebhaberei
Einkommensteuerlicher Liebhabereibeurteilungsmaßstab für die Umsatzsteuer nicht mehr maßgeblich
Mit Erkenntnis vom , 2010/15/0107, hat sich der VwGH in dem Fall einer Kleinlandwirtschaft mit Tierzucht stillschweigend von der Rechtsansicht verabschiedet, wonach für die umsatzsteuerliche Liebhabereibeurteilung von (typisch der Lebensführung zuzurechnenden) Betätigungen im Sinne des § 1 Abs. 2 Liebhabereiverordnung das Kriterium der objektiven Ertragsfähigkeit (wie bei der ertragsteuerlichen Liebhaberei) maßgeblich ist. Stattdessen soll nun das Vorliegen einer „wirtschaftlichen Tätigkeit“ im Sinne der Mehrwertsteuersystemrichtlinie (im Erkenntnisfall: 6. MwSt-RL) geprüft werden. Dazu soll ein Vergleich angestellt werden, wie sich die näheren Umstände, unter denen der Steuerpflichtige die Betätigung ausübt, mit jenen Umständen, unter denen die entsprechende wirtschaftliche Tätigkeit gewöhnlich ausgeübt wird, verhalten (marktkonformes Verhalten). Das (steuerliche) Ergebnis der Tätigkeit soll umsatzsteuerlich nicht (mehr) relevant sein. Der folgende Beitrag beleuchtet das genannte VwGH-Erkenntnis und behandelt (vor allem für Vermietungstätigkeiten) dessen Auswirkungen auf die zukünftige Vollziehungspraxis.
1. Der Sachverhalt
Der Beschwerdeführer, ein Lehrer, mietete bzw. pachtete im Jahr 2001 mit seiner Familie ein...