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Allgemeiner Überblick
Die UStR 2000 dienen als allgemeiner Auslegungsbehelf zum Umsatzsteuerrecht; der UStR-Wartungserlass 2015, BMF-010219/0414-VI/4/2015, erging am . Regelmäßige Informationen über alle umsatzsteuerlichenNeuerungen aus Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltungspraxis bietet das Umsatzsteuer-Update (siehe zu den Highlights des Salzburger Steuerdialogs 2015 M. Mayr, SWK 34/34/2015, 1555; zu weiteren aktuellen Entwicklungen , sowie .
1. Wann müssen Sie eine Umsatzsteuererklärung abgeben?
Grundsätzlich ist jeder Unternehmer iSd UStG verpflichtet, eine Umsatzsteuererklärung abzu-geben. Unternehmer, die im Inland keine Umsätze ausgeführt haben oder nur Umsätze, für die der Leistungsempfänger die Steuer schuldet, und die ausschließlich eine Steuer gemäß § 19 Abs 1 Satz 2 oder Abs 1a UStG schulden, hinsichtlich deren sie zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt sind, werden nur dann zur Steuer veranlagt, wenn sie dies ausdrücklich schriftlich beantragen. Folgende Unternehmer sind zudem von der Verpflichtung zur Abgabe einer Umsatzsteuererklärung befreit:
Kleinunternehmer (§ 6 Abs 1 Z 27 UStG), deren Umsätze nach § 1 Abs 1 Z 1 und 2 UStG im Veranlagungszeitraum 30.000 Euro nicht übersteigen und die für den Veranlagungszeitraum keine Steuer zu entrichten haben (; siehe Punkt 3., Seite 310, und Anmerkung U14, Seite 325),