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Auf dem Weg zu einer eigenständigen umsatzsteuerrechtlichen Beurteilung der „kleinen Vermietung“?
Die Finanzämter einerseits und das sie kontrollierende BFG andererseits beantworten die im Titel gestellte Frage unterschiedlich. Dieser Beitrag stellt die unterschiedlichen Positionen als Stationen auf dem Weg zu einer allenfalls neuen Beurteilung dar. Im Hinblick auf bereits eingebrachte bzw. angekündigte Revisionen wird der VwGH über die strittige Frage zu befinden haben. Das Höchstgericht ist dazu in besonderem Maße berufen, da sein Erkenntnis vom , 2010/15/0107, gleichsam nach einer authentischen Interpretation und damit nach einer Antwort auf die Frage verlangt: Kann das ertragsteuerliche Ergebnis einer marktkonform ausgeübten kleinen Tierzucht ohne umsatzsteuerliche Relevanz sein, während es im Fall einer marktkonformen kleinen Vermietung das entscheidende Kriterium für die umsatzsteuerliche Anerkennung oder Nichtanerkennung darstellt?
1. Der Ausgangspunkt:
Im Erkenntnis vom , 2010/15/0107, hat der VwGH zunächst die ertragsteuerliche Beurteilung einer „kleinen“ Tierzucht als Liebhaberei durch den UFS bestätigt, sodann aber ausgesprochen, dass der umsatzsteuerliche Liebhabereibegriff sich nicht mit dem ertragsteuerlichen deckt, sondern enger ist. ...