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SWK 20-21, 15. Juli 2013, Seite 906

Die Highlights aus dem EStR-Wartungserlass 2013

Hauptwohnsitzbefreiung steht bis zu einer Grundstücksfläche von 1.000 m zu

Gerhard Petschnigg

Mit dem EStR-Wartungserlass 2013, der 684 Seiten umfasst, erfolgt insbesondere die Anpassung der EStR 2000 aufgrund der Änderungen durch das Abgabenänderungsgesetz 2011, BGBl. I Nr. 76/2011, das 1. Stabilitätsgesetz 2012, BGBl. I Nr. 22/2012, und das Abgabenänderungsgesetz 2012, BGBl. I Nr. 112/2012. Schwerpunkte bilden die Neuregelung der Grundstücksbesteuerung sowie die Einarbeitung des KESt-Erlasses.

1. Zuwendungsfruchtgenuss (Rz. 116 EStR)

Der Zuwendungsfruchtgenuss muss für eine gewisse Dauer bei rechtlich abgesicherter Position bestellt sein, wobei ein Zeitraum von zehn Jahren als ausreichend gesehen werden kann.

2. Erbauseinandersetzung (Rz. 134a ff., 5980, 6625 EStR)

Die Übertragung eines Anteils an einem Nachlassgegenstand (z. B. Grundstück) gegen die Gewährung von anderen Wirtschaftsgütern des Nachlasses (z. B. Sparbuch, Grundstück, Bargeld) stellt eine steuerneutrale Erbauseinandersetzung dar. Aus dem Nachlass stammt eine Ausgleichszahlung auch dann, wenn die verwendeten Geldmittel aus der Veräußerung des von der Erbauseinandersetzung betroffenen Grundstücks durch den übernehmenden Erben stammen.

Wird für die Übertragung eines Anteils an einem Nachlassgegenstand ein Wertausgleich aus nachlassfremden Mitteln ...

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