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Die Highlights aus dem UStR-Wartungserlass 2012
Neben der Einarbeitung der jüngsten Gesetzesänderungen, geänderter Verordnungen und aktueller Judikatur wird auch zu zahlreichen bisher ungeklärten Fragen Stellung genommen
Mit , BMF-010219/0288-VI/4/2012, wurden die seit dem letzten Wartungserlass erfolgten gesetzlichen Änderungen aufgrund des 1. Stabilitätsgesetzes 2012, BGBl. I Nr. 22/2012, und des Abgabenänderungsgesetzes 2012, BGBl. I Nr. 112/2012, sowie notwendig gewordene Anpassungen aufgrund aktueller EuGH- und VwGH-Judikatur in die UStR 2000 eingearbeitet. Weiters wurden Angleichungen an die Liebhabereirichtlinien 2012 (LRL 2012, BMF-010203/0599-VI/6/2011) vorgenommen, Aussagen aus der Leitlinie zum Grundstücksort (Leitlinie des MwSt-Ausschusses, 93. Sitzung vom ) eingearbeitet und Aussagen zur überholten Rechtslage gestrichen; zudem wurde zu zahlreichen Auslegungsfragen Stellung genommen. Im Folgenden werden wichtige Aussagen des umfangreichen Wartungserlasses zusammengefasst dargestellt und erforderlichenfalls noch ergänzende Hinweise gegeben bzw. zusätzliche Beispiele angeführt.
1. Gewerbliche oder berufliche Tätigkeit (Rz. 186 UStR)
In Rz. 186 UStR wird das Erkenntnis des , mit Aussagen zur Vermietung zwischen Gesellschaft und ihrem Gesellschafter eingearbeitet. Eine solche Vermietung kann danach nur dann eine umsatzsteuerrechtlich beachtliche Tätigkeit darstellen, ...