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Die Überprüfung der Barabfindung
Erfahrungen, Einsichten und Empfehlungen
Das am kundgemachte AktRÄG 2019 enthält neben einer Umsetzung der 2. Aktionärsrechte-Richtlinie auch Änderungen des gerichtlichen Verfahrens zur Überprüfung des Umtauschverhältnisses bzw der Barabfindung. Der vorliegende Beitrag setzt sich mit der letztgenannten Reforminitiative auseinander. Auf der Basis praktischer Erfahrungen erläutert er den Status quo hiesiger Überprüfungsverfahren, zeigt Spielräume der Spruchpraxis auf und unterbreitet unter dem Eindruck des AktRÄG 2019 rechtspolitische Vorschläge.
I. Einleitung
Das Gremialverfahren kommt in Bewegung. Auf einen parlamentarischen Entschließungsantrag folgten ein Ministerialentwurf und schließlich der vom Parlament als AktRÄG 2019 beschlossene Initiativantrag, die vor allem (über)lange Verfahrensdauern in besonders komplexen Streitigkeiten bekämpfen wollen. Die Reform gestaltet – der bisherigen Gesetzessystematik folgend – einige Regeln der gerichtlichen Überprüfung des Umtauschverhältnisses bei Verschmelzungen um. Damit wird auch der praktisch wesentlich häufigere Anwendungsfall für ein derartiges Verfahren novelliert: die Überprüfung der Barabfindung nach einem Gesellschafterausschluss. Beim Squeeze-out tritt der Kamp...