Das fehlerhafte Sachverständigengutachten
1. Aufl. 2022
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S. 3201. Einleitung
Das Thema „Gesellschafterstreit“ hat eine konstruktive Seite, damit meinen wir eine maßgeschneiderte Vertragsgestaltung, um Gesellschafterstreite zu vermeiden bzw um sie in geordneten Bahnen verlaufen zu lassen, ohne dass sie ein Unternehmen gefährden, und eine destruktive Seite, die auf die Bühne kommt, wenn ein Gesellschafterstreit ausbricht bzw geordnete Bahnen verlässt.
Wenngleich es in bestimmten Bereichen durchaus sinnvoll sein könnte, einen Sachverständigen bei einer Vertragserrichtung einzubinden, kommt dies in der Regel sehr selten vor. Das liegt daran, dass der konstruktive Bereich meistens von Notaren und Rechtsanwälten abgedeckt wird, die alle jene Verträge entwerfen, die für Gesellschaften jeglicher Art erforderlich sind – und im Übrigen übereinstimmen sollten (Gesellschaftsvertrag, Nebenvereinbarung bzw Syndikatsvertrag, Geschäftsführervertrag, Geschäftsordnungen usw).
Der destruktive Bereich kann wahrlich unzählige Sachverständige erfordern. Damit setzen wir uns in diesem Beitrag auseinander.
1.1. Beispiele für Sachverständige im Gesellschafterstreit
1.1.1. Insichgeschäft
Häufiger als geglaubt, schließen geschäftsführende Gesellschafter – vor Ausbruch eines G...