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Prospektverordnung tritt in Kraft
Seit ist die Prospektverordnung (Verordnung [EU] 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom über den Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt zu veröffentlichen ist und zur Aufhebung der Richtlinie 2003/71/EG, ABl L 168 vom , S 12) in den EU-Mitgliedstaaten unmittelbar anwendbar. Neu ist insb, dass die Schwelle für eine Prospektpflicht nach der Prospektverordnung auf einen Gesamtgegenwertwert von 1 Mio € für Angebote innerhalb eines Jahres erhöht wurde. Diese Zahl liegt deutlich über den bisherigen Schwellenwerten der EU-Mitgliedstaaten. Ziel dieser und weiterer Regelungen (wie bspw der Möglichkeit eines vereinfachten Prospekts [EU-Wachstumsprospekt]) ist der erleichterte Zugang für kleine und mittlere Unternehmen zum Kapitalmarkt. Außerdem soll die Prospektverordnung das Verfahren für mehrmalige Angebote sowie für Sekundärangebote vereinfachten.
In Österreich sind daneben die Regelungen des KMG 2019 und AltFG zu beachten (vgl Th. Barth/Durstberger, GesRZ 2018, 132; Th. Barth, GesRZ 2019, 3 f).