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Mindestinhalts-, Veröffentlichungs-, und Sprachenverordnung 2019
Wie in dieser Rubrik berichtet, ist seit dem die Prospektverordnung (Verordnung [EU] 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom über den Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt zu veröffentlichen ist und zur Aufhebung der Richtlinie 2003/71/EG, ABl L 168 vom , S 12) in Kraft, die eine Anpassung des KMG notwendig machte (vgl Th. Barth, GesRZ 2019, 3; Th. Barth/Natlacen, GesRZ 2019, 213). Nun wurde auch die das KMG aF begleitende Mindestinhalts-, Veröffentlichungs- und Sprachenverordnung (MVSV) der FMA, BGBl II 2005/236, aufgehoben und durch die Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) über die Mindestinhalte von Prospekte ersetzenden Dokumenten, über die Veröffentlichung von Prospekten in Zeitungen und über die Sprachenregelung 2019 (Mindestinhalts-, Veröffentlichungs- und Sprachenverordnung 2019 – MVSV 2019), BGBl II 2019/222, ersetzt. Mit der MVSV 2019 soll dem geänderten Aufsichtsrahmen infolge des KMG 2019 Rechnung getragen werden.
Die Prospektverordnung sieht gewisse Ausnahmen von der Pflicht zur Veröffentlichung eines Prospekts vor. Die Ausnahmen sind an die Erstellung eines Informationsdokuments gebunden, dessen inhaltliche Ausgestaltung in we...