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Verjährung illegaler Bargeldtransfers über die Grenze
Zeitlich unbegrenzte Strafbarkeit?
Mit dem am im Nationalrat und am im Bundesrat beschlossenen Abgabenänderungsgesetz 2012 wurde die Strafdrohung für die Verletzung von Verpflichtungen im Bargeldverkehr verdoppelt, womit die vorsätzliche Begehung nunmehr mit bis zu 100.000 Euro bestraft wird. Den Erläuterungen ist zu entnehmen, dass der Grund für diese Änderung ein Sanktionsgefälle im Verhältnis zu Deutschland sei. In Deutschland könne ein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 VO (EG) Nr. 1889/2005 als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu einer Mio. Euro geahndet werden. Aufgrund dieser außerordentlich hohen Strafdrohung eines unserer wichtigsten Nachbarstaaten werde Österreich zunehmend als Ausweichstaat für illegale Bargeldtransaktionen benutzt. Auch das drohende Steuerabkommen mag einigen Abgabepflichtigen Anlass zu unüberlegten Bargeldtransfers gegeben haben. Im Folgenden soll untersucht werden, ob bzw. wann die Strafbarkeit nach § 48b FinStrG erlischt.
1. Meldepflicht und Strafbarkeit von Bargeldtransfers
Nach § 17b Abs. 3 ZollR-DG haben Reisende, soweit die Außengrenze der Union mit den Grenzen des Bundesgebiets zusammenfällt, Bargeld und diesem gleichgestellte Zahlungsmittel, die in die Gemeinschaft oder aus der Gemeinschaft verbracht werde...