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Anpassung des Umgründungssteuergesetzes an das neue Kapitalbesteuerungsregime
Auswirkungen von Umgründungen auf Gesellschafterebene bei Vorliegen von „Altvermögen“
Mit dem AbgÄG 2012 soll das Umgründungssteuergesetz an das mit in Kraft getretene neue Kapitalbesteuerungsregime angepasst werden. Einerseits sollen Regelungen des UmgrStG, die auf das Entstehen oder den Wegfall einer qualifizierten Beteiligung i. S. d. § 31 EStG i. d. F. vor dem BBG 2011 abstellen, künftig entfallen. Andererseits soll für Zwecke der Abgrenzung von Alt- und Neuvermögen durch eine sprachliche Anpassung jener Regelungen des UmgrStG, die bislang für Gegenleistungsanteile die Fortsetzung der Fristen i. S. d. §§ 30 und 31 EStG i. d. F. vor dem BBG 2011 normiert haben, auch künftig ein Altbestandsschutz i. Z. m Gegenleistungsanteilen gesichert werden. Der folgende Beitrag beschäftigt sich mit der Frage, ob durch die geplanten Anpassungen für sämtliche „Altvermögensfälle“ eine konsistente Lösung erreicht wird.
1. Grundproblematik
Bis zur Neuordnung der Einkünfte aus Kapitalvermögen durch das BBG 2011 wurden Gewinne aus der Veräußerung von Kapitalanteilen (insb. Aktien und GmbH-Anteile) im außerbetrieblichen Bereich nur nach Maßgabe der §§ 30 und 31 EStG i. d. F. vor dem BBG 2011 besteuert. Steuerpflicht bestand daher nur dann, wenn Anteile innerhalb eines Jahres nach der Anschaffung wiederveräußert wurden oder innerhalb der l...