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Energieabgabenvergütung für Dienstleister im Jänner 2011
Flut an Berufungen vor dem UFS
Das Energieabgabenvergütungsgesetz – eines der in Anbetracht seiner geringfügigen Textierung umstrittensten Abgabengesetze der letzten Jahrzehnte – sorgt neuerlich für eine wahre Flut an Berufungen. Mit Entscheidung vom , RV/0188-I/12, stellte der UFS fest, dass die erforderliche Genehmigung der Europäischen Kommission für den Wegfall der Energieabgabenvergütung für Dienstleister ab noch nicht vorlag. Der Berufung wurde teilweise stattgegeben und die Vergütung für Jänner 2011 festgesetzt. Seither wird der UFS mit Berufungen überhäuft, die einerseits die Verfassungs- und Unionsrechtswidrigkeit der Neuregelung als solcher geltend machen und mit denen andererseits die Zuerkennung der Vergütung für Dienstleister betreffend den Monat Jänner 2011 beantragt wird. Mittlerweile hat der UFS eine Reihe unterschiedlichster Entscheidungen erlassen, abgestimmt darauf, ob das Finanzamt eine Festsetzung (mit Betrag oder mit null) vorgenommen oder den Antrag abgewiesen hat. Da die Finanzverwaltung nunmehr angewiesen wurde, Anträge auf Vergütung von Dienstleistern ab 2011 generell abzuweisen und keine Festsetzung vorzunehmen, verbleibt als letzte Variante der Berufungserledigung nur mehr eine Festsetzung durch den UFS selbst, u...