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Verkauf und Entnahme eines Grundstücks aus einer KG
Durch die Neuregelungen treten einige Zweifelsfragen auf
Verkauft eine KG ein Grundstück, oder wird es entnommen, so treten nach dem 1. StabG 2012 bestimmte – und neue – Rechtsfolgen ein. Die Abgrenzung ist im Einzelnen noch ungeklärt. Außerdem entstehen in anderen Gebieten neue Fragen.
1. Ausgangssachverhalt
Ausgegangen sei von folgendem Beispiel:
Eine KG hat zwei Gesellschafter (A und B), die beispielsweise im Verhältnis 90 : 10 beteiligt sind. Sie verfügt über (i) ein unbebautes oder (ii) ein bebautes Grundstück. Die KG ist (i) gewerblich oder (ii) vermögensverwaltend tätig. Im Fall der Gewerblichkeit betreibt sie (i) den Handel mit Schreibwaren, (ii) die Vermietung dieser Grundstücke samt Nebenleistungen nach Entwicklung im Sinne eines Immobilienentwicklers oder (iii) ein Hotel, das auch über Parkplätze und Tennisplätze verfügt. Die Gewinnermittlung erfolgt nach § 5 Abs. 1 EStG.
Alternativ entnehmen nun A oder B oder beide Gesellschafter das Grundstück, oder dieses wird von der KG verkauft, oder A oder B verkaufen ihren KG-Anteil.
2. Rechtsgrundlagen
Nach § 30a EStG soll sich ergeben, dass der besondere Steuersatz von 25 % auch für die Veräußerung von Grundstücken aus dem Betriebsvermögen gilt. Dies ist allerdings nicht der Fall, wenn (i) das Grundstück Umlaufverm...