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Gewerbliche Vermietung im Lichte des Abgabenänderungsgesetzes 2012
Eine Antwort des BMF in der BMF-Info zur neuen Grundstücksbesteuerung scheint im Lichte des AbgÄG 2012 neu zu beurteilen zu sein
Im Rahmen des neuen Tatbestands der privaten Grundstücksveräußerung und der damit zusammenhängenden Probleme werden die Rechtsnormen laufend geändert. Damit werden aber auch bestimmte Fragen, die das BMF vorab beantwortet hat, neu zu beurteilen sein und auch zu abweichenden Ergebnissen führen.
1. Gewerbliche Grundstücksüberlassung – Rechtslage nach dem 1. Stabilitätsgesetz
Private Grundstücksveräußerungen, zu denen auch betriebliche Grundstücksveräußerungen zählen, führen bekanntlich grundsätzlich zum begünstigten Steuersatz von 25 %. § 30a Abs. 3 EStG nimmt jedoch bestimmte Tatbestände von der Begünstigung wieder aus: So nach § 30a Abs. 3 Z 2 EStG, wenn ein Schwerpunkt der betrieblichen Tätigkeit in der Überlassung oder Veräußerung von Grundstücken liegt.
Nach den Gesetzesmaterialien soll hier insb. der gewerbliche Grundstücksentwickler von der Begünstigung ausgeschlossen werden und anderen Steuerpflichtigen mit einem anderen Tätigkeitsschwerpunkt als der Immobilienüberlassung gleichgestellt werden.
Fraglich war, wie der Teiltatbestand der Veräußerung, insbesondere im Zusammenhang mit § 30a Abs. 3 Z 1 EStG, zu sehen ist und welchen Anwendungsbereich der Teiltatbestand der Überlassung nun tatsächlich haben kann. Diskutiert wurde dies etwa am B...