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SWK 17, 10. Juni 2012, Seite 810

Die neue Immobilienbesteuerung und Umgründungen

Einbringung – Zusammenschluss – Realteilung

Alexander Hofmann

Mit der neuen Immobilienbesteuerung ab durch das 1. Stabilitätsgesetz (StabG) 2012, BGBl. Nr. 22/2012, hat der Gesetzgeber einen weiteren Schritt weg von einer synthetischen Ermittlung des Einkommens hin zu einer analytischen Einkommensteuer (Schedulensystem) getätigt. Unabhängig von der sachlichen und rechtspolitischen Begründung für diese Entscheidung führt diese Änderung zwangsläufig dort zu Problemen, wo die beiden Systeme aufeinandertreffen. Besonders augenscheinlich wird dies bei Änderungen der Rechtsform und damit im Umgründungssteuerrecht. Dieser Beitrag versucht, einige der neuen Fragestellungen aufzuwerfen und gleichzeitig ersten systematischen Lösungen zuzuführen.

1. Buchmäßige stille Reserven und steuerverfangene stille Reserven

Um im Rahmen der neuen Immobilienbesteuerung ein weitgehend einheitliches System zu erreichen, hat der Gesetzgeber auch betriebliche Grundstücke gem. § 30a Abs. 3 EStG in den besonderen Steuersatz von 25 % mit einbezogen. Gleichzeitig wurden im Bereich der Gewinnermittlung mit § 4 Abs. 3a EStG Neuregelungen geschaffen, die im Fall der Veräußerung von Grundstücken die Gewinnermittlung ergänzen oder gesondert regeln. Die Normen haben gemeinsam, dass der auf Basis einer Steuerbilan...

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