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Beurteilung von Werterholungen nach einer steuerneutralen ausschüttungsbedingten Teilwertabschreibung
Steuerwirksame Zuschreibungen nach zuvor erfolgten steuerunwirksamen Teilwertabschreibungen führen zu unsachlichen Besteuerungsergebnissen
Der VwGH hat im Erkenntnis vom , 2007/15/0074, festgehalten, dass die Verpflichtung zur Zuschreibung von Beteiligungen jedenfalls besteht, wenn nach einer außerplanmäßigen Abschreibung der Wert der Beteiligung – egal, aus welchem Grund – wieder gestiegen ist. Bis zu diesem Zeitpunkt wurden aufgrund des eindeutigen Gesetzestextes des § 208 Abs. 1 UGB Zuschreibungen unterlassen, wenn nicht die Gründe für die außerplanmäßige Abschreibung weggefallen waren, sondern aus anderen Gründen eine Werterhöhung eingetreten war. Als Konsequenz des VwGH-Erkenntnisses mussten die Folgewirkungen nunmehr durch das BMF in den EStR bzw. KStR (z. B. Steuerneutralität von Zuschreibungen auf Gruppenbeteiligungen) geklärt werden. Auch im Bereich der ausschüttungsbedingten Teilwertabschreibung stellen sich aus steuerlicher Sicht einige Zweifelsfragen, die in diesem Beitrag aufgezeigt werden sollen.
1. Ausschüttungsbedingte Teilwertabschreibung
Die durch das AbgÄG 1993, BGBl. Nr. 818/1993, eingeführte Regelung des § 12 Abs. 3 Z 1 KStG, die durch das Strukturanpassungsgesetz 1996, BGBl. Nr. 201/1996, ihren aktuellen Wortlaut erhielt, hatte die Vermeidung der Geltendmachung wirtschaftlich nicht auftretender Verluste zum Ziel. Die Rechtfertigung für das g...