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SWK 12, 20. April 2012, Seite 631

Riskante Geschäfte für Spediteure?

Spediteur und Vertrauensschutz nach Art. 7 Abs. 4 UStG

Gerhard Kofler

Bisher ging die Speditionswirtschaft davon aus, dass Anmeldungen zur Überführung in den freien Verkehr mit anschließender innergemeinschaftlicher Lieferung (Art. 6 Abs. 3 UStG; Verfahrenscode 42) für den Spediteur nahezu risikolos seien, wenn der Spediteur die UID des Erwerbers in einer Abfrage Stufe 2 geprüft habe und der Abliefernachweis vorliege. Damit werde der Vertrauensschutzbestimmung des Art. 7 Abs. 4 UStG Genüge getan. Nach neuesten Entscheidungen des UFS ist dies nicht mehr aufrechtzuerhalten.

1. Sachverhalt

Im Beschwerdefall wurden die Waren für eine Firma in Portugal eingeführt, laut Frachtbrief aber nach Großbritannien befördert. Die Gültigkeit der UID war überprüft worden, die Abliefernachweise waren (größtenteils) vorhanden. Aus Amtshilfeersuchen ergab sich jedoch, dass die Portugal-Firma eine Zwischengesellschaft (conduit company) war, die die Waren an eine spanische Firma verkauft hatte, welche die Erwerbe nicht meldete. Die Waren selbst wurden von einem Speditionsangestellten in Großbritannien ohne Wissen seines Arbeitgebers für seine eigenen Geschäfte übernommen.

2. Entscheidung des UFS

Der UFS verneinte die Anwendung des Art. 7 Abs. 4 UStG schon deshalb, weil es sich um Verbringungsfälle handelte und daher Personeniden...

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