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SWK 9, 20. März 2012, Seite 503

BMJ versendet Ministerialentwurf zum ZahlungverzugsG

Das Zahlungsverzugsgesetz soll die Vorgaben der Richtlinie 2011/7/EU in einem neuen (achten) Abschnitt des UGB umsetzen. Diese neuen Bestimmungen werden für Rechtsgeschäfte zwischen Unternehmern und solche zwischen Unternehmern und öffentlichen Auftraggebern i. S. d. BVergG gelten. Im Einzelnen geht es um die Höhe der Verzugszinsen, Zahlungshöchstfristen, die Dauer von Abnahme- und Überprüfungsverfahren, eine pauschale Entschädigung für Betreibungskosten sowie die Rechtsfolgen grob nachteiliger Vertragsbestimmungen oder Geschäftspraktiken. Auch die Verbandsklagebestimmung soll in diesen Abschnitt integriert werden. Im neuen § 907a ABGB sollen unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des EuGH sämtliche Rechtsfragen zur Erfüllung einer Geldschuld konzentriert neu geregelt werden. Die Begutachtungsfrist endet am .

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